Grundtätigkeiten im Brand- und Löscheinsatz
In der FwDV 3 sind Grundtätigkeiten u.a. im Löscheinsatz der Feuerwehr geregelt. Dieses Basiswissen ist der Grundstock einer geregelten (Zusammen)arbeit der Feuerwehr Land auf Land ab. Deshalb ist es wichtig dies immer wieder in den Ausbildungsplan mit aufzunehmen.
So auch in Waldbronn hier standen die beiden Zugübungen der Wehr ganz im Zeichen dieser Vorgaben.
Über einen kurzen, theoretischen Teil mit allgemeinen Informationen zur Unterteilung der Einsätze und die Ausrüstung der Trupps bei verschiedenem Einsatzszenarien ging es in den praktischen Teil der Übungseinheit über.
Hier wurden die üblichen Feuerwehrknoten und Stiche geübt, wie z.B. Mastwurf, Zimmermannsschlag, Achterknoten, Schotenstich und Rettungsknoten.
Diese Knoten sind wichtig um im Einsatzverlauf verschiedene Feuerwehrgeräte, wie z.B. Feuerwehraxt, Strahlrohr mit Schlauch, Kettensäge oder eine Saugleitung (Schlauchleitung bestehend aus 4 Saugschläuchen für die Wasserentnahme aus offenem Gewässer, wie z.B. der Alb)
eingebunden werden können.
Mit den Einsatzfahrzeugen und fest eingeteilten Löschgruppen wurden danach verschiedene “Brände” abgearbeitet.
Buschbrand, Trafostationen- Brand und Garagenbrand waren für die jeweilige Mannschaft vorbereitet.
Durch die kleinen Einheiten und die feste Einteilung der Aufgaben auf die entsprechenden Trupps war es ein sehr intensives Lernen für das Tagesgeschäft Brand- und Löschensatz einer Feuerwehr.
Allzeit bereit- ihre Feuerwehr Waldbronn.