Die Feuerwehrführung der Feuerwehr Waldbronn bedankt sich beim Gemeinderat für die getroffene Entscheidung im Sinne der maximalen Sicherheit und Zukunftsfähigkeit für die Wirkungsstätte des Bevölkerungsschutzes in unserer Gemeinde.
Die Aufgabe einer Gemeinde ist das unterhalten einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr (Gemeindefeuerwehr), um bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten. Dabei müssen die Gemeinden Feuerwehreinsatzkräfte in ausreichender Anzahl und mit der notwendigen fachlichen Qualifikation stellen sowie die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten.
Feuerwehrgesetz Baden Württemberg §3 Aufgaben einer Gemeinde
Sicherlich schwer für jedes einzelne Mitglied des Gemeinderats, teilweise auch gegen die eigenen Prinzipien und emotionalen Standpunkte, hier eine Entscheidung treffen zu müssen.
Umso mehr bitten wir die Bürgerinnen und Bürger diesen dringend notwendigen Konsens mitzutragen.
Mit dieser Zukunftsperspektive werden wir als Feuerwehr mit einem modernen gemeinsamen Feuerwehrgerätehaus für unsere Aufgabe die Hilfeleistung und der Schutz des Einzelnen und des Gemeinwesens bei Bränden und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht werden und für die wir Tag und Nacht unsere Zeit und Energie ehrenamtlich einsetzen für die Zukunft gut gerüstet.