Mit Vollendung des 17. Lebensjahres können Jugendliche in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden. In der Zeit bis zur Volljährigkeit und damit der Teilnahmemöglichkeit an Einsätzen, erlangen die Anwärter die Grundkenntnisse des Feuerwehrdienstes in den Lehrgängen Truppmannausbildung Teil 1 und Sprechfunk.
Es beginnt mit der Truppmannausbildung Teil 1. Die Teilnehmer erlangen die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der Funktion Truppmann unter Anleitung. Dies stellt die fachliche Voraussetzung für die Einsatztätigkeit dar. Die Ausbildung wird in mehreren Modulen, über insgesamt 70 Stunden, gemeindeübergreifend auf Standortebene durchgeführt.
Daran schließt sich der Lehrgang zum Sprechfunker an. Er befähigt zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst. Auch dieser 16-stündige Lehrgang wird auf Standortebene, gemeindeübergreifend angeboten. (Im Unterkreis Albtal ist dieser Lehrgang Teil der Truppmannausbildung Teil 1 und reduziert sich auf 10 Stunden)
Mit dem regelmäßigen Besuch der Übungsdienste und der Teilnahme an den Einsätzen beginnt die Phase der Truppmannausbildung Teil 2. In dieser Zeit soll der Feuerwehrmann die Kenntnisse zur selbständigen Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie standortbezogene Feuerwehrkenntnisse erlangen. Die Zielerreichung, Ausbildung zum Truppmann, wird nach den standortspezifischen Verhältnissen (z.B. Art und Anzahl der Einsätze, vorhandener Feuerwehrausrüstung, Teilnahme an internen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und nicht zuletzt der persönlichen Qualifikation) festgelegt.
Parallel zur Truppmannausbildung Teil 1 besucht der Feuerwehrmann den Lehrgang Atemschutzgeräteträger und schließt diesen mit dem Besuch einer Wärmegewöhnungsanlage ab. Diese Kenntnisse werden immer wichtiger, denn es gibt kein Feuer ohne giftigen Rauch und heiße Verbrennungsgase. Nach den 25 Stunden Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage, Einsätze unter Atemschutz abzuwickeln.
Mit Abschluss dieser Ausbildungseinheiten ist das Ziel der Truppmannqualifikation erreicht. Der Feuerwehrmann kann sich nun durch den Besuch weiterführender Schulungen und Seminare spezialisieren. Hierzu zählen u.a. die Ausbildung zum Motorkettensägenführer, Sonderausbildung für Notfalltüröffnungen oder die Ausbildung zum Maschinisten in Verbindung mit dem Führerschein für Lastkraftwagen (C bzw. CE). Ziel des Lehrgangs Maschinisten ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen (z.B. Feuerlöschpumpen) und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Sonderlehrgänge für alle Aufgabenbereiche der Feuerwehr (z.B. Jugendarbeit, Gerätewarte, Gefahrguteinsatz, und vieles mehr).
Für die Übernahme von Führungsaufgaben bei der Feuerwehr ist der Besuch weiterer Lehrgänge erforderlich. Dies beginnt mit dem Lehrgang Truppführer auf Standortebene bzw. Unterkreisebene. Der Trupp stellt die kleinste taktische Einheit bei der Feuerwehr dar und besteht aus zwei Einsatzkräften. Der Truppführer wird mit dem Lehrgang (mind. 35 Stunden) zum Führen dieses Trupps qualifiziert.
Alle weiteren Führungslehrgänge werden an der Landesfeuerwehr Baden-Württemberg in Bruchsal besucht. Dies sind als nächstes der Gruppenführer- bzw. Zugführerlehrgang; Dauer jeweils 10 Tage.
Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr und besteht aus acht Einsatzkräften, die von einem Gruppenführer geleitet werden.
Die Qualifikation zum Zugführer befähigt zum Führen von zwei Gruppen.
Das erlernte Wissen wird durch gezielte Aus- und Fortbildung für die jeweiligen Einheiten bei der Feuerwehr Waldbronn permanent gefestigt und weiter ausgebaut.
Offizielle Dokumente zu diesem Thema.
(Danke an die Feuerwehr Staufen für die Vorlage zu diesem Text)