+++Einführung der -nora- Notruf-app+++
Mit der nora Notruf-App sind Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ab sofort auch per App in Notsituationen erreichbar – ganz ohne zu sprechen. „Die Notruf-App ‚nora‘ ergänzt jetzt die bestehenden Notrufsysteme um einen zusätzlichen mobilen Baustein“, erklärt Innenminister Thomas Strobl und setzt fort: „Vor allem Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen profitieren von der Entwicklung, die für mehr Sicherheit und Selbstbestimmung sorgt.“ Der Start der App ist ein erster Schritt; „nora“ soll in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Ohne Sprechen zielführend helfen
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. In diesem Notruf per App werden die wichtigsten Informationen automatisch übermittelt – etwa persönliche Daten, der Notfall-Ort und die Art des Notfalls. Die persönlichen Daten bleiben auf dem Smartphone gespeichert und werden nur bei einem Notruf an die Einsatzleitstellen übermittelt. Freiwillig können in der App Angaben wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Behinderungen hinterlegt werden.
Ein passgenauer Notruf mit wenigen Klicks
Informationen zur konkreten Notsituation werden über maximal fünf Fragen abgefragt. Dabei helfen Symbole, Texte in leichter Sprache und eine intuitive Nutzerführung. In bedrohlichen Situationen, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll, ist auch ein „stiller Notruf“ möglich. Der App-Notruf für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst lässt sich im ganzen Bundesgebiet nutzen. Neben Deutsch ist die App auch in englischer Sprache verfügbar.
Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen stehen bisher das Notruf-Fax, ein Gebärdendolmetscherdienst (TESS-Relay) sowie die SMS-Nothilfe zur Verfügung. Der Dolmetscherdienst stellt die Kommunikation zwischen den Notrufenden und der jeweiligen Einsatzleitstelle her und übersetzt. Das Notruf-Fax muss von einem Standort mit Faxgerät versendet werden und lässt Rückfragen der Einsatzleitstelle nur mit verhältnismäßig großem Aufwand zu; ein mobiler Notruf ist über dieses System in der Regel nicht möglich. Daher wurde bereits im Jahr 2015 in Baden-Württemberg die SMS-Nothilfe als erste, einfache mobile Lösung realisiert: „nora“ stellt eine Ergänzung dieser Dienste dar.
Notruf-App ist eine Länderkooperation
Die Notruf-App „nora“ ist in einer Kooperation der Länder, unter Federführung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden. Sie steht ab sofort in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit: „Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement für diese wichtige Einrichtung. Sie haben dazu beigetragen, vielen Menschen ein noch größeres Sicherheitsgefühl zu geben“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.
Quelle: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, 28.09.2021
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+++Hausnummern können Leben retten!+++
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.
Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.
Wir empfehlen Ihnen daher:
- Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.
- Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
- Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
- Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
- Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
- Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
- Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte” Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.
- Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).
Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!
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+++Kreisweite Testung der Einrichtungen zur Warnung der Bevölkerung am 9. September+++
Landkreis Karlsruhe. Brände, Extremwetter, Trinkwasserverunreinigung oder sonstige Gefahren – nicht zuletzt die Ereignisse in unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz haben gezeigt, dass die zeitnahe Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bei Katastrophen, Unglücksfällen und Großschadenslagen nach wie vor einen wesentlichen Bestandteil der kommunalen Notfallplanung darstellt.
Im Landkreis Karlsruhe sind in vielen Städten und Gemeinden Sirenen installiert, insgesamt über 250 Stück. Im Bedarfsfall werden diese zentral auf Geheiß der örtlich zuständigen Ortspolizeibehörde, also die Gemeinde oder die Katastrophenschutzbehörde also das Landratsamt Karlsruhe durch die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt- und Landkreise Karlsruhe ausgelöst.
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Sireneneinrichtungen erfolgt, analog des durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausgesetzten bundesweiten „Warntag 2021“, am Donnerstag den 9. September ab 11:00 eine kreisweite Testung.
Diese erfolgt in drei Stufen: Zunächst erfolgt eine Auslösung aller Sirenen mit dem Signal „Entwarnung“, dann das Signal „Warnung der Bevölkerung“ und danach wieder das Signal „Entwarnung“.
Aus technischen Gründen bei der Auslösung der Sirenen kann es zu Verzögerungen und Abweichungen in den einzelnen Gemeinden kommen.
Fragen beantwortet das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Bevölkerungsschutz unter der Email-Adresse: bevoelkerungsschutz@landratsamt-karlsruhe.de.
Quelle: Landratsamt Karlsruhe, 30.08.21
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+++Rauchmeldertag, Freitag der 13!!!!+++
Motto Aktionstag: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich überprüfen und nach 10 Jahren austauschen!“
Rauchmeldertag 2021: Freitag, der 13. August
Feuerwehr erinnert Eigentümer und Vermieter, Prüf- und Austauschtermine einzuhalten
Berlin – Der diesjährige Rauchmeldertag findet am Freitag, den 13. August statt. Sein Motto: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen“. Mit dieser Botschaft sollen vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie private Vermieter daran erinnert werden, die Rauchmelder sowohl in ihren eigenen vier Wänden als auch in ihren vermieteten Wohnungen jedes Jahr zu prüfen und nach 10 Jahren auszutauschen. Als Erinnerungshilfe dient dafür der jährliche Rauchmeldertag, Freitag der 13.Rauchmelderpflicht beinhaltet mehr als die Installation
„Solange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung – vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben“, sagt Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt: „Daher ist es wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages wollen wir Eigentümer und private Vermieter darauf hinweisen, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“ Feuerwehr: Rauchmelder regelmäßig überprüfen und austauschen „Dass Rauchmelder Leben und die Gesundheit der Menschen retten, stellen wir bei unseren Einsätzen nahezu täglich fest. Daher unterstützen wir sehr die Aufklärung über die regelmäßige Überprüfung der lebensrettenden Geräte. Auch um Falschalarme durch Staub oder falsch interpretierte Batteriewarnungen der Rauchmelder (und dadurch unnötige Einsätze der Feuerwehr) zu verhindern, sollten Rauchmelder regelmäßig überprüft und rechtzeitig ausgetauscht werden“, erklärt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Anleitung: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen
Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ zum Download „Rauchmelder retten Leben“ stellt Verbrauchern die neue Online-Broschüre „Rauchmelder in Haus & Wohnung“ auf der Aktionstag-Webseite zum kostenlosen Download bereit. Die Broschüre beinhaltet wertvolle Tipps zur Gesetzgebung, Installation und eine Anleitung zur richtigen Prüfung von Rauchmeldern. https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmeldertag/ Über „Rauchmelder retten Leben“ Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt die im Jahr 2000 gegründete Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle des Forums ist die Agentur eobiont GmbH, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 in Deutschland immer an einem Freitag, dem 13., unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. |
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+++Achtung!!! Kolonnenfahrten+++
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+++Unser Brandschutztipp- Für ein sicheres Grillvergnügen+++
Jedes Jahr, wenn es wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die Beachtung einiger Grundregeln.
Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:
- Wählen Sie einen standfesten und sicheren Standplatz für den Grill und halten Sie Abstand zu brennbaren Stoffen wie Lampions, Girlanden, etc. Ein Sicherheitsabstand von 2-3 Metern ist das Mindestmaß!
- Benutzen Sie alle Grill-Arten immer nur im Freien!
- Zum Anzünden des Grills verwenden Sie Trockenbrennstoffe oder Grillanzünder, niemals jedoch brennbare Flüssigkeiten. Gießen Sie insbesondere keinen Spiritus o.ä. in den Grill! Fachen Sie das Feuer nicht mit Pressluft oder gar mit Sauerstoff an!
- Halten Sie Löschmittel bereit! Ein Feuerlöscher oder Eimer Wasser hilft Entstehungsbrände zu bekämpfen.
- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit dem Grill hantieren.
- Tragen Sie beim Hantieren am Grill keine Synthetik-Kleidung. Diese kann schlagartig Feuer fangen!
- Nach dem Grillen löschen Sie die Glut ab. Füllen Sie niemals heiße Asche in Müllgefäße. Wenn Sie in einer Grillstelle im Freien grillen, decken Sie die Glut vollständig mit Erde ab, damit der Wind sie nicht forttragen kann.
- Zur Vermeidung von Waldbränden ist für Feuer außerhalb befestigter Grillplätze vom Waldrand ein Sicherheitsabstand von 300 Metern gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Unfällen oder Bränden rufen Sie die Feuerwehr über Telefonnummer 112.
Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!
Text und Bild LFV BW
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+++112- Europaweiter Notruf+++
Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.
Jedoch wissen bislang nur 57 Prozent der Menschen in Deutschland (Stand 2017), dass die 112 nicht nur im eigenen Land, sondern überall in der Europäischen Union (EU) Hilfe bringt. Bei einem Notfall in Deutschland würden 90 Prozent der Befragten die 112 wählen.
Jeweils am 11.2 (Februar) wird dies mit einer besonderen Kampagne beworben.
Siehe hierzu auch die Informationen des Deutschen Feuerwehrverbandes
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+++Adventskranz was tun wenn`s brennt+++
Der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband BGV hat in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Bruchsal ein Video mit hilfreichen Sicherheitstipps rund um die Advents- und Weihnachtsdekoration erstellt.
Mit jedem Adventssonntag nimmt auch die Gefahr eines Zimmerbrandes zu.
Das Gefährliche ist dabei das Zusammenspiel von trockenem Tannengrün und abgebrannten Kerzen.
Kommt dann noch ein Luftzug dazu, brennt der Kranz oder der Baum lichterloh.
Hier sehen sie die anschauliche Erklärung durch die Kameraden der Feuerwehr Bruchsal.
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+++VORSICHT im Umgang mit Ethanol-Kaminen++
Kamine ohne Schornstein werden immer beliebter. Einfach aufbauen und loslegen – so der Anschein. Doch der unsachgemäße Umgang kann enorme Gefahren mit sich bringen. Daher gilt vor Kauf und Betrieb eines Ethanol-Kamins: Sicherheit steht an erster Stelle!
Einen gemütlichen, wohlig warmen Kamin versprechen sogenannte Bio-Ethanol-Kamine. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch, denn wo Feuer ist, ist auch Wärme. Allerdings entsteht beim Verbrennen des Ethanols Kohlenstoffdioxid und Wasser. Deswegen muss immer ausreichend gelüftet werden.
Die folgenden Hinweise sollen helfen, Gefahren durch Ethanol-Kamine zu vermeiden:
- Informieren Sie sich am besten schon vor dem Kauf eines Ethanol-Kamins über mögliche Gefahren beim Umgang damit. Lassen Sie sich beim Kauf von einem Fachmann beraten.
- Prüfen Sie grundsätzlich, ob offene Flammen in Ihrem Haushalt überhaupt einen sicheren Platz finden.
- Wenn Ethanol oder andere brennbare Stoffe außerhalb des Kamins in Brand geraten, verständigen Sie in jedem Fall die Feuerwehr unter der europaweit gültigen Notrufnummer 112, bringen Sie sich und andere in Sicherheit und unternehmen Sie Löschversuche nur dann, wenn Ihnen dies ohne große Gefahr möglich ist. Das geht beispielsweise mit einem Feuerlöscher. Ist kein Feuerlöscher im Haus, kann eine schwere Baumwolldecke helfen, den Brand zu löschen. Besser ist eine spezielle Löschdecke.
- Befüllen Sie den Kamin nicht, während dieser brennt oder noch heiß ist.
- Befüllen Sie das Ethanol-Gefäß nie über die angegebene maximale Füllmenge hinaus. Füllen Sie den Brennstoff erst kurz vor dem Entzünden ein, da sich sonst erhebliche Mengen brennbarer Gase bilden, die zu gefährlichen Stichflammen führen können.
- Nur Ethanol verwenden! Kaufen Sie möglichst reines und damit schadstofffreies Ethanol. Verwenden Sie in keinem Fall andere Brennstoffe!
- Lassen Sie das Feuer nicht aus den Augen. Verlassen Sie insbesondere nicht Haus oder Wohnung, während der Kamin noch brennt. Gehen Sie auch nicht zu Bett, solange die Flamme noch nicht erloschen ist!
- Sorgen Sie für ausreichend Abstand zwischen dem Kamin und brennbaren Materialen in der Wohnung.
- Beim Verbrennen von Ethanol entsteht Wasser und Kohlenstoffdioxid. Das heißt, die Luft wird feuchter und schneller verbraucht. Lüften Sie daher ausreichend und regelmäßig.
- Der Brennstoff gehört nicht in die Hände von Kindern.
Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über den Notruf 112!
(Bild und Text LFV BW)
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+++Advent, Advent, ….+++
Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren.
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg möchte zum Beginn der Adventszeit zu einer besonderen Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen und Adventsdekoration hinweisen.
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
- Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
- Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
- In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.
Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über das Notruf-Telefon 112
(Text und Bild: LFV BW
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