Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? – Das kann im Zweifelsfall Leben retten.
Mit eingeschaltetem Blaulicht fahren die Einsatzfahrzeuge die Straße entlang. Plötzlich verlangsamen sie die Fahrt. Sie können ihren Zielort nicht finden. Suchend spähen die Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr durch die Seitenfenster und mustern die vorüberziehenden Häuserfronten. Aber die gesuchte Hausnummer ist nicht zu entdecken. Im schlimmsten Fall verliert z.B. der Notarzt viel Zeit. Wertvolle Zeit, in der er dem Kranken längst hätte helfen können.
Was in unserem fiktiven Fall dargestellt wird, ist beileibe kein Einzelfall. Der Beispiele gibt es viele:
Meist verdecken zu groß gewachsene Büsche die Hausnummer. Oder die Zahlen sind aufgemalt und mittlerweile ausgebleicht und nicht mehr deutlich. Oder die Schrift ist schlichtweg zu klein. Oder in modern-abstrakten Lettern gehalten. Oder in kunstvollen Schnörkeln. Und vor allem bei Dunkelheit nicht erkennbar.
Die Polizeiverordnung besagt, dass Hausnummern von der Straße aus gut lesbar sein müssen. Sie sind in einer Höhe von maximal drei Meter an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Ist das Gebäude von der Straße zurückgesetzt, kann die Hausnummer am Grundstückszugang, beispielsweise am Gartentor, angebracht werden. Befindet sich keine Straßenlaterne in der Nähe, so empfiehlt sich eine beleuchtete Hausnummer.
Ist es im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten, so kann die Ortspolizei im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind.